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   VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03   

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VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03 (https://dejure.org/2003,16219)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2003 - 11 K 2173/03 (https://dejure.org/2003,16219)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 11 K 2173/03 (https://dejure.org/2003,16219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbestehen eines Anspruchs eines Asylberwerbers und seiner Angehörigen auf Rückführung nach einer rechtmäßig erfolgten Abschiebung; Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Ablauf einer befristeten Duldung des Aufenthalts; Drohen der Abschiebung bei einer Duldung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, Beilage Nr I 3, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Der in § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorausgesetzte Folgenbeseitigungsanspruch, der verfassungsrechtlich verankert ist (etwa Art. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG und Grundrechte, vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.1993 und 23.5.1989, BVerwGE 94, 100 und 82, 76 S. 95) und als allgemeiner Rechtsgedanke in mehreren Schadensersatzansprüchen bei Vollstreckung nachträglich aufgehobener Titel zum Ausdruck kommt (etwa §§ 717 Abs. 2, 945 ZPO), erfasst die rechtswidrigen Folgen einer Amtshandlung der vollziehenden Gewalt (grundsätzlich: BVerwG, Urt. v. 19.7.1984, BVerwGE 69, 366).

    Er zielt allerdings auf die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands ab, der ohne den rechtswidrigen Eingriff unverändert bestünde, knüpft also nicht an die Rechtswidrigkeit des Eingriffsakts an, sondern an die Rechtswidrigkeit des dadurch geschaffenen Zustands, der sich wieder mit der Rechtslage decken soll (BVerwGE 82, 76).

  • VG Stuttgart, 17.12.2001 - 2 K 4525/00

    Unbestimmte Nebenbestimmung zu Duldung - Anfechtung ohne Vorverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Das Gericht kann unterstellen, dass die Abschiebung zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig war, etwa weil sie nach der Mitteilung des Beschlusses vom 23.4.2003 noch nicht "aus luftverkehrsrechtlichen Gründen" unabwendbar war oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes insofern zuwiderlief, als die im Schreiben an den Antragsteller zu 2. vom 13.3.2003 angedeutete Nebenbestimmung zu weiteren Duldungen "bis zur möglichen Rückführung in den Kosovo" unbestimmt war (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.1999 - 11 K 3019/98 -, AuAS 1999, 182, v. 11.10.2000 - 11 K 648/00 -, v. 5.4.2001 InfAuslR 2002, 123 und Beschl. v. 17.12.2001, InfAuslR 2002, 190; GKAuslR, RdNr. 21 zu § 56).

    Die mit Beschluss vom 10.7.2001 ausgesprochene Verpflichtung, die Abschiebung wegen der Gesundheitsrisiken für die Antragstellerin zu 1. einstweilen auszusetzen, endete damit, dass dem Duldungsbegehren der dazugehörigen Hauptsache (vgl. Klage vom 20.9.2000 - 2 K 4525/00 -, Schriftsatz vom 7.11.2000) stattgegeben wurde (vgl. die dem Gericht damals nicht mitgeteilte Duldungsverlängerung bereits vom 25.6.2001 ohne auflösende Bedingung bis 25.9.2001).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    In diesem Sinne ist aber kein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1988, BVerwGE 80, 178), und eine Pflicht zur Folgenbeseitigung kann nicht zur maßgebenden Rechtslage in Widerspruch treten (BVerwG, Urt. v. 6.3.1987, NVwZ 1988, 155).

    Auf Grund  dieses Versäumnisses einen Folgenbeseitigungsanspruch geltend zu machen, käme auch unzulässiger Rechtsausübung gleich (vgl. BVerwGE 80, 178).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Es fehlt am Rechtswidrigkeitszusammenhang (vgl. VGH Baden-Württemberg Urt. v. 28.7.1998 - 13 S 1588/97 - DVBl 1999, 176 = InfAuslR 1999, 27 m.w.N.) zwischen dem Eingriff, der allenfalls wegen der Rechtsschutzgarantie zu diesem Zeitpunkt untersagt war, und einer erst danach berücksichtigungsfähigen Situation außerhalb des Schutzzwecks dieser Garantie.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Der in § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorausgesetzte Folgenbeseitigungsanspruch, der verfassungsrechtlich verankert ist (etwa Art. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG und Grundrechte, vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.1993 und 23.5.1989, BVerwGE 94, 100 und 82, 76 S. 95) und als allgemeiner Rechtsgedanke in mehreren Schadensersatzansprüchen bei Vollstreckung nachträglich aufgehobener Titel zum Ausdruck kommt (etwa §§ 717 Abs. 2, 945 ZPO), erfasst die rechtswidrigen Folgen einer Amtshandlung der vollziehenden Gewalt (grundsätzlich: BVerwG, Urt. v. 19.7.1984, BVerwGE 69, 366).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Der in § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorausgesetzte Folgenbeseitigungsanspruch, der verfassungsrechtlich verankert ist (etwa Art. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG und Grundrechte, vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.1993 und 23.5.1989, BVerwGE 94, 100 und 82, 76 S. 95) und als allgemeiner Rechtsgedanke in mehreren Schadensersatzansprüchen bei Vollstreckung nachträglich aufgehobener Titel zum Ausdruck kommt (etwa §§ 717 Abs. 2, 945 ZPO), erfasst die rechtswidrigen Folgen einer Amtshandlung der vollziehenden Gewalt (grundsätzlich: BVerwG, Urt. v. 19.7.1984, BVerwGE 69, 366).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 11 S 1327/00

    Erlöschen einer bedingten Duldung wegen Vorliegens der Rückreisedokumente und

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Die Antragsteller hatten nämlich Anlass und über einen Monat Zeit zur Anrufung des Gerichts, da die Abschiebung auch bei einer Duldung mit auflösender Bedingung jederzeit drohte (vgl. VGH Baden-Württ., Beschl. v. 25.4.2001 - 11 S 1327/00 - AuAS 2001, 146) und entsprechend angekündigt war.
  • VG Stuttgart, 05.04.2001 - 7 K 3570/00

    Aufenthalt; auflösende Bedingung; isolierte Anfechtung; Bestimmtheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Das Gericht kann unterstellen, dass die Abschiebung zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig war, etwa weil sie nach der Mitteilung des Beschlusses vom 23.4.2003 noch nicht "aus luftverkehrsrechtlichen Gründen" unabwendbar war oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes insofern zuwiderlief, als die im Schreiben an den Antragsteller zu 2. vom 13.3.2003 angedeutete Nebenbestimmung zu weiteren Duldungen "bis zur möglichen Rückführung in den Kosovo" unbestimmt war (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.1999 - 11 K 3019/98 -, AuAS 1999, 182, v. 11.10.2000 - 11 K 648/00 -, v. 5.4.2001 InfAuslR 2002, 123 und Beschl. v. 17.12.2001, InfAuslR 2002, 190; GKAuslR, RdNr. 21 zu § 56).
  • VG Stuttgart, 21.05.1999 - 11 K 3019/98
    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
    Das Gericht kann unterstellen, dass die Abschiebung zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig war, etwa weil sie nach der Mitteilung des Beschlusses vom 23.4.2003 noch nicht "aus luftverkehrsrechtlichen Gründen" unabwendbar war oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes insofern zuwiderlief, als die im Schreiben an den Antragsteller zu 2. vom 13.3.2003 angedeutete Nebenbestimmung zu weiteren Duldungen "bis zur möglichen Rückführung in den Kosovo" unbestimmt war (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.1999 - 11 K 3019/98 -, AuAS 1999, 182, v. 11.10.2000 - 11 K 648/00 -, v. 5.4.2001 InfAuslR 2002, 123 und Beschl. v. 17.12.2001, InfAuslR 2002, 190; GKAuslR, RdNr. 21 zu § 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 11 S 1455/05

    Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz

    So knüpfen sie nicht nur an die Rechtswidrigkeit des Eingriffs (der Abschiebung) an, sondern verlangen darüber hinaus, dass der durch den Eingriffsakt geschaffene Zustand rechtswidrig ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - 7 C 2.87 -, BVerwGE 82, 76 = NJW 1989, 2272; VG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2003 - 11 K 2173/03 -, NVwZ 2004, Beil I Nr. 3, S. 23).
  • LSG Sachsen, 25.02.2008 - L 6 B 262/07 U-LW-ER

    Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Aufhebung der

    Nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2007 - 11 K 2173/03 - OVG Münster, Entscheidung vom 27.10.2004 - 1 B 1329/04 - BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - VIIC 13./76 -) ist die Folgenbeseitigung dem Hauptsacheprozess vorbehalten.
  • VG Dresden, 19.12.2008 - 3 L 1895/08

    D (A), Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch, vorläufiger Rechtsschutz

    In diesem Sinne ist aber im vorliegenden Fall kein andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988, BVerwGE 80, 178) und eine Pflicht zur Folgenbeseitigung kann nicht zur maßgebenden Rechtslage in Widerspruch treten (BVerwG, Urteil vom 6. März 1987, NVwZ 1988, 155; VG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2003, 11 K 2173/03, Juris, Rdnr. 3).
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